1992-
Im Sommer 1960 nahmen die Dompteurin Monika Holzmüller und der Elefant Moni an der Schau des Radio-Circus 60 in Frankreich teil. Während der Vorstellung wird Moni als Tochter Monikas vorgestellt. Moni beantwortet Fragen, indem sie mit dem Kopf nickt, und löst einfache Rechnungen, die teilweise vom Publikum gestellt werden, indem sie das Resultat mit ihrem Rüssel, in welchem sie einen Hammer hält, auf einen Tisch klopft. Der Elefant wählt Speisen und Getränke von einer Speisekarte aus, trinkt Champagner und raucht eine Zigarette.
Am 10. Juli 1964 zeigte der deutsche Fernsehsender WDR einen Schwarzweißfilm mit dem Titel Zwischen Zirkuskuppel und Manege. Der Film war ein Zusammenschnitt von dreizehn Folgen der französischen Serie Fils du cirque oder Tony, le fils du cirque zu je 26 Minuten Länge. Die Serie war 1960 beim französischen Sender ORTF ausgestrahlt worden; Regie hatten Bernard Hecht und Brigitte Muel geführt. Die Serie befasst sich mit den Abenteuern von Tony, einem Kind, das im Zirkus aufwächst. Die Serie wurde während der Tour des Radio-Circus 60 aufgezeichnet. Der Film Zwischen Zirkuskuppel und Manege enthält Szenen eines Auftritts des Elefanten Moni im Radio-Circus 60.
Am 21. März 1967 wurde der Fall Holzmüller g. WDR am Landgericht München verhandelt. Monika Holzmüller behauptete, dass der WDR ihr Urheberrecht auf die Schau mit dem dressierten Elefanten verletzt habe. In seinem Schlussvotum sagte der Richter:
Der Auftritt der Dompteurin mit dem dressierten Elefanten ist nicht zu den geschützten literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Werken gemäß Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz geistigen Eigentums zu zählen. Der Text, der nur von einer Partei ausgesprochen wird, hat keine literarische Qualität, was bei einem Auftritt mit einem dressierten Tier ja auch nicht zu erwarten ist; letztlich geht es um nicht mehr als die Beantwortung einfacher Fragen durch das Tier. Ebenso wenig entspricht die Routine den Mindestanforderungen an ein choreographisches oder pantomimisches Werk. Es ist eine notwendige Bedingung, dass solche Werke kreative Werke sind, die durch Bewegungen menschlicher Körper, insbesondere Tanzbewegungen oder Mimik, Gedanken und Eindrücken Form geben. Im hier gegebenen Fall sind die Bewegungen und der Gesichtsausdruck des Menschen definitiv sekundär zu den Bewegungen des Tiers, das zudem darauf beschränkt ist, den Kopf zu schütteln, um Fragen zu bejahen oder zu verneinen, Hammerschläge zu tätigen, zu essen, trinken und zu rauchen. Das ist zweifelsohne eine herausragende Dressurleistung, kann aber nicht als kreativer Akt der Dompteurin betrachtet werden, denn dazu müsste dieselbe ihre eigenen Eindrücke, Gedanken und Gefühle durch Bewegungen solcher Art wiedergeben, dass bei den Zuschauern ein Sinneseindruck entsteht, der ihre eigenen tieferen Gefühle stimuliert.
Das Gericht entschied, dass die Dressur von Tieren kein Kunstwerk darstellt und damit nicht unter den Schutz der Urheberrechtsgesetzgebung fällt und dass auch die Bewegungen des Elefanten nicht als Choreographie gelten können.