Assembly (Concrete Erudition)

Agency

1992-

grenz-ding 001285 (The Seinfeld Aptitude Test)

Zwischen 1989 und 1998 strahlte NBC die US-amerikanische TV-Serie Seinfeld, eine von Larry David und Jerry Seinfeld entwickelte Sitcom, aus. Die Serie verfolgt den Alltag der Hauptfigur Jerry Seinfeld, eines Stand-up-Comedians, in New York. Die Urheberrechte an allen Episoden der erfolgreichen Serie befinden sich im Besitz von Castle Rock Entertainment. Den Vertrieb bekam Sony Pictures Television übertragen. 1993 erhielt Bruce Fretts die Lizenz für die Veröffentlichung von The Entertainment Weekly Seinfeld Companion, einem Handbuch zur Serie.Im Oktober 1994 veröffentlichte die Carol Publishing Group The Seinfeld Aptitude Test mit 643 Fragen von Beth B. Golub zu in der Fernsehserie vorkommenden Ereignissen und Charakteren. The Seinfeld Aptitude Test ist ein Quizbuch, das die Erinnerung der Leser*innen an belanglose Details von Szenen und Vorkommnissen der fiktiven Fernsehserie einem Test unterzieht. Der Name ?Seinfeld? erscheint prominent auf der Vorderseite des Einbands. Auf die Rückseite hat Golub eine Ausschlussklausel gesetzt, die besagt, dass The Seinfeld Aptitude Test “nicht von irgendeiner an der Entwicklung oder Produktion von Seinfeld beteiligten Stelle genehmigt oder lizenziert worden ist”. Im November 1994 wies Castle Rock die Carol Publishing Group auf den Stand der Dinge hin. Nachdem die Carol Publishing Group The Seinfeld Aptitude Test weiterhin vertrieb, reichte Castle Rock eine Klage wegen angeblicher Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung auf Bundesebene ein. Am 27. Februar 1997 fand vor dem United States District Court of New York der Prozess Castle Rock Entertainment gegen Carol Publishing Group und Golub statt. Richterin Sonia Sotomayor entschied folgendermaßen:

I. Prima-facie-Urheberrechtshaftung. [...] A. Kopieren. [...] Kurz gesagt kann es keinen wirklichen Streit darüber geben, dass The Seinfeld Aptitude Test [im Folgenden: SAT] Informationen und Dialoge aus Seinfeld kopiert. [...] B. Originale Elemente von Seinfeld. [...] SAT stellt Fragen zu Ereignissen, die in Episoden der Serie Seinfeld dargestellt werden. [...] Seinfeld ist eine Fiktion; sowohl die “Fakten” in den verschiedenen Seinfeld-Episoden als auch die Darstellung dieser Fakten sind die Schöpfung von [Castle Rock Entertainment]. [...] Einfach ausgedrückt hat sich [Carol Publishing] originale Elemente der Arbeit von [Castle Rock Entertainment] angeeignet. [...] II. Fair Use. [...] A. Zweck und Charakter der Nutzung. [...] Die Feststellung des Gerichts, dass SAT ein die Vorlage umgestaltendes Werk ist, erscheint zwar wichtig, ist aber nicht ausschlaggebend, um zugunsten von [Carol Publishing] zu entscheiden. [...] B. Charakter des urheberrechtlich geschützten Werks. Seinfeld ist ein äußerst erfolgreiches fiktionales, schöpferisches Werk. [...] [Castle Rock Entertainment] hat damit einen entscheidenden Vorteil im Hinblick auf die zweite Kategorie der Fair-Use-Analyse. [...] C. Wesentlichkeit des verwendeten Teils. [...] SAT fügt dem Gemisch relativ wenig zusätzliches Material hinzu. Obwohl das Buch die Serie durch die Verwendung eines Quizspielformats umgestaltet, bezieht sich das nach Details fragende Quizspiel ausschließlich auf Ereignisse, wie sie in der Seinfeld-Serie dargestellt werden. [...] Die Feststellung des Gerichts, dass SAT einen wesentlichen Teil von Seinfeld übernommen hat, kann für eine Entscheidung zugunsten von [Castle Rock Entertainment] nicht den Ausschlag geben. [...] D. Auswirkung auf den potenziellen Markt. [...] Ein Seinfeld-Quizspiel ist weder kritisch gegenüber der Sendung, noch parodiert es sie; wenn überhaupt, dann ist SAT eine Hommage an Seinfeld. Der Markt für solche Werke ist ein Markt, der zu Recht der ausschließlichen Kontrolle von [Castle Rock Entertainment] überlassen werden sollte. [...] E. Zusammenfassende Bewertung der angemessenen Nutzung. Das Gericht ist überzeugt, dass SAT insgesamt keine angemessene Nutzung von Seinfeld darstellt.

Das Gericht gab der Klage von Castle Rock Entertainment wegen Urheberrechtsverletzung im summarischen Verfahren statt. Die Carol Publishing Group und Golub legten gegen die Entscheidung Berufung ein. Am 10. Juli 1998 fand vor dem Berufungsgericht der Prozess Castle Rock Entertainment gegen Carol Publishing Group und Golub statt. Richter John Walker kam zu folgendem Entschluss:

I. Urheberrechtsverletzung. [...] A. “Wesentliche Ähnlichkeit”. In Bezug auf den quantitativen Aspekt kommen wir zu dem Schluss, dass SAT die Geringfügigkeitsschwelle überschritten hat. [...] Was den qualitativen Aspekt betrifft, basiert jede SAT-Quizfrage direkt auf dem originalen, schützbaren Ausdruck in Seinfeld. [...] B. Weitere Prüfungen. [...] Wir halten an dieser Stelle [...] fest, dass [Castle Rock Entertainment] ? aufgrund der schlichten Kopie von Seinfeld seitens SAT sowie des Hinweises Golubs auf der Umschlagrückseite, dass das Buch die ästhetische Wirkung der Fernsehserie ergänzen soll - glaubwürdig behauptet, dass es eine den beiden Werken gemeinsame ästhetische Wirkung gibt. [...] II. Fair Use. [...] A. Zweck/Charakter der Nutzung. [...] Da SAT Seinfeld in die Form eines Quizbuches übersetzt und dabei kaum, wenn überhaupt, die Absicht verfolgt hat, an der Grundlage Veränderungen vorzunehmen, spricht eine Beurteilung des Falls im Hinblick auf die erste Fair-Use-Kategorie gegen [Carol Publishing]. [...] B. Charakter des urheberrechtlich geschützten Werks. Der fiktionale Charakter des urheberrechtlich geschützten Werks bleibt im vorliegenden Fall von Bedeutung. [...] Daher spricht eine Beurteilung des Falls im Hinblick auf die zweite gesetzlich vorgegebene Fair-Use-Kategorie für [Castle Rock Entertainment]. [...] C. Umfang und Wesentlichkeit des verwendeten Teils im Verhältnis zum urheberrechtlich geschützten Werk als Ganzem. [...] SAT verfolgt keine kritische oder anderweitig umgestaltende Absicht. Dementsprechend lässt sich im Sinn der dritten Kategorie nicht von einer angemessenen Nutzung sprechen. [...] D. Auswirkung der Nutzung auf den potenziellen Markt des urheberrechtlich geschützten Werks bzw. auf dessen Wert. [...] SAT besetzt einen sekundären Markt, den der Urheberrechtsinhaber einer Fernsehserie wie Castle Rock im Allgemeinen entwickeln oder für den er anderen die Lizenz zur Entwicklung erteilen würde. [...] Die vierte gesetzlich vorgegebene Kategorie spricht daher für Castle Rock. [...] E. Andere Faktoren. Wir haben zudem festgestellt, dass Erwägungen der freien Meinungsäußerung und des öffentlichen Interesses in diesem Fall von geringer Relevanz sind, da es sich um eine ganz gewöhnliche Verletzung des Rechts an schöpferischen fiktionalen Werken handelt. [...] F. Zusammenfassende Beurteilung. Unter Berücksichtigung aller oben erörterten Faktoren kommen wir zu dem Schluss, dass es den Zweck des Urheberrechtsgesetzes [...] untergraben würde, wenn man das Kopieren von Seinfeld durch SAT zulässt.

Das Gericht entschied, dass The Seinfeld Aptitude Test die Serie Seinfeld unrechtmäßig kopiert, dass das Kopieren keinen Fall von Fair Use und damit eine einklagbare Rechtsverletzung darstellt, und bestätigte das Urteil zugunsten von Castle Rock Entertainment.